Vor deiner Vereinsanmeldung bitte
unbedingt
lesen!
1. Ausfüllen des
Anmeldeformulars
Mit Ausfüllen
und Absenden des obigen Anmeldeformulars bekundest du
deinen Wunsch, Mitglied in unserem Verein zu werden und
erklärst dich mit unseren auf dieser Seite beschriebenen
Bedingungen und unseren Vereinsstatuten einverstanden.
Der im Anmeldeformular einzutragende Vor- und Nachname muss unbedingt
mit dem im Zulassungsschein / Fahrzeugschein eingetragenen Namen
übereinstimmen.
Auch Zweitnamen, sofern sie auf dem Zulassungsschein / Fahrzeugschein
vermerkt sind, müssen bei der Registrierung angegeben werden.
Formale Namensfehler werden vom Gericht nicht akzeptiert.
Das Feld
Bemerkungen ist für
besondere Mitteilungen an den Verein
auto
abgas manipulation vorgesehen.
Mit
dem ABSENDEN des ANMELDEFORMULARS wirst du automatisch in unserem
Verwaltungssystem vorerfasst, bist aber zu diesem Zeitunkt noch kein
Mitglied.
Da es üblich ist, sich in Vereinen zu duzen, verzichten wir auf das
förmliche
Sie und werden dich
in der Folge mit deinem Vornamen und
Du
anreden.
2.Mitgliederbeitrag
Nach Absenden des Formulars erhältst du eine automatisch generierte
Begrüßungsmail mit weiterführenden Erklärungen.
Der Mitgliederbeitrag beträgt
9,00 €
monatlich für laufende Verwaltungskosten und ist monatlich,
halbjährlich oder jährlich im voraus zu entrichten.
Hinzu kommt eine einmalig zu entrichtende Einstiegsgebühr in Höhe von
98,00 € für die anteilige Abdeckung der
Zivilprozesskosten.
Die Einstiegsgebühr ist entweder in einer Summe im Eintrittsmonat
zusammen mit dem Mitgliederbeitrag oder in 2 Raten à 49,00 €,
aufgeteilt auf den Einstiegs- und den Folgemonat, zu entrichten.
Möchte ein Mitglied Schadensersatz für mehrere Fahrzeuge über den Verein auto abgas manipulation
geltend machen, so zahlt er, neben der Einstiegsgebühr in Höhe von
98,00 € für das
1. Fahrzeug, zusätzliche 55,00 € Einstiegsgebühr für jedes weitere Fahrzeug.
Unsere Vereins-Bankdaten findest
du in unserem
Impressum!
Registranten
aus der Schweiz müssen bei ihrer Überweisung bitte einkalkulieren, dass
die meisten Schweizer Banken eine Überweisungsgebühr in
Höhe von ca. 10,00 € berechnen.
Erst nach erfolgter Beitragszahlung dürfen wir dich als
Vereinsmitglied führen.
Wir versenden
keine
Rechnungen, daher bitten wir dich, selbständig auf pünktliche
Beitragszahlungen zu achten.
Wenn bis zum 20. eines laufenden
Monats der Vereinsmitglieder-Beitrag auf unserer Vereinsbank
eingegangen ist, zählt der Beginn der Mitgliedschaft noch für den
laufenden Monat .
Bei Zahlungseingängen hingegen ab dem 21. des laufenden Monats,
beginnen sowohl die Mitgliedschaft als auch unsere Leistungen
erst im darauffolgenden Monat.
3.
Weiteres Prozedere
Nach erfolgter Einzahlung und Verbuchung auf unserem Vereins- Bankkonto
übersenden wir dir eine
Einzahlungsbestätigung
zusammen mit deiner persönlichen
ID-Nummer
(Vereins-Mitgliedsnummer).
Zusammen mit unserer Einzahlungsbestätigung erhältst du eine
Zession und eine
Vertretungsvollmacht.
Beide Dokumente müssen von dir handschriftlich ausgefüllt und
unterschrieben, zusammen mit einer deutlich lesbaren Kopie deines
Fahrzeugscheins und einer Kopie deines
Kauf- bzw. Leasingvertrags per Mail
oder Post an uns retourniert werden.
Lies
dazu bitte auch unsere
FAQ.
4.
Beendigung der Mitgliedschaft
Wenn ein Mitglied trotz
zweimaliger schriftlicher Zahlungserinnerung (Mail)
unter Setzung einer Nachfrist länger als 3 Monate mit der Zahlung
seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist, kann der mehrheitlich
beschließende Vorstand ein Mitglied aus dem Verein ausschließen.
Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge
bleibt hiervon unberührt.
Wer länger als 3 Monate im Rückstand ist, verliert alle Ansprüche auf
Dienstleistungen seitens
unseres Vereins.
Sollten genau zum Zeitpunkt des
Zahlungsverzugs rechtliche Maßnahmen
der Anwaltschaft laufen, muss der ausstehende Betrag unverzüglich und
in einer Summe nachgezahlt werden. Ansonsten werden diese
ursächlichen
Leistungen ebenfalls eingestellt.
Um einen Zahlungsverzug zu vermeiden, empfehlen wir daher dringend die Einrichtung eines Dauerauftrages.
5.
Wir vertreten Vereinsmitglieder:
a.
vornehmlich aus Deutschland, Österreich, Schweiz.
b.
deutschsprachige Geschädigte aus aller Welt mit Bezug
auf ihr deutschsprachiges Mutterland.
Konversation in deutscher Sprache oder über ein Übersetzungsprogramm
möglich.
c.
Mitglieder weltweit.
Konversation in deutscher Sprache oder über ein Übersetzungsprogramm
möglich.
6.
Alle weiteren Details zum Erwerb der Mitgliedschaft, zum Zahlungsverzug
und zum Austritt aus unserem Verein sind in unseren
Vereinsstatuten nachzulesen.