Der österreichische Verein auto abgas manipulation versteht sich als kostengünstige Sammelklageplattform für die durch den VW-Abgas-Skandal betroffenen Dieselfahrer und Aktionäre europaweit.


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Mit dem Ausfüllen und Abschicken dieses Anmeldeformulars bekundest du, als Geschädigter durch den VW-Abgas-Skandal, dein Interesse, Mitglied in unserem Verein zu werden.

Vor deiner Anmeldung bitten wir dich, den Text unterhalb des Anmeldeformulars gründlich zu lesen und vorab zu prüfen, ob dein Fahrzeug überhaupt von der Manipulation betroffen ist.
Weitere Details hierzu können auf unserer Infoseite eingesehen werden.

Mit dem Abschicken deiner Anmeldung bestätigst du gleichzeitig, sämtliche Informationen zu deiner Mitgliedschaft und auch unsere Vereinsstatuten gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben!

Solltest du Hilfe beim Ausfüllen benötigen, haben wir dir hier eine kleine Anleitung vorbereitet.
Vor deiner Vereinsanmeldung bitte unbedingt lesen!


1.
Ausfüllen des Anmeldeformulars

Mit Ausfüllen und Absenden des obigen Anmeldeformulars bekundest du deinen Wunsch, Mitglied in unserem Verein zu werden und erklärst dich mit unseren auf dieser Seite beschriebenen Bedingungen und unseren Vereinsstatuten einverstanden.

Der im Anmeldeformular einzutragende Vor- und Nachname muss unbedingt mit dem im Zulassungsschein / Fahrzeugschein eingetragenen Namen übereinstimmen.
Auch Zweitnamen, sofern sie auf dem Zulassungsschein / Fahrzeugschein vermerkt sind, müssen bei der Registrierung angegeben werden.
Formale Namensfehler werden vom Gericht nicht akzeptiert.

Das Feld Bemerkungen ist für besondere Mitteilungen an den Verein auto abgas manipulation vorgesehen.
   
Mit dem ABSENDEN des ANMELDEFORMULARS wirst du automatisch in unserem Verwaltungssystem vorerfasst, bist aber zu diesem Zeitunkt noch kein Mitglied.

Da es üblich ist, sich in Vereinen zu duzen, verzichten wir auf das förmliche Sie und werden dich in der Folge mit deinem Vornamen und Du anreden.

2.Mitgliederbeitrag

Nach Absenden des Formulars erhältst du eine automatisch generierte Begrüßungsmail mit  weiterführenden Erklärungen.

Der Mitgliederbeitrag beträgt 9,00 € monatlich für laufende Verwaltungskosten und ist monatlich, halbjährlich oder jährlich im voraus zu entrichten.
Hinzu kommt eine einmalig zu entrichtende Einstiegsgebühr in Höhe von 98,00 € für die anteilige Abdeckung der Zivilprozesskosten.

Die Einstiegsgebühr ist entweder in einer Summe im Eintrittsmonat zusammen mit dem Mitgliederbeitrag oder in 2 Raten à 49,00 €, aufgeteilt auf den Einstiegs- und den Folgemonat, zu entrichten.

Möchte ein Mitglied Schadensersatz für mehrere Fahrzeuge über den Verein auto abgas manipulation geltend machen, so zahlt er, neben der Einstiegsgebühr in Höhe von
 98,00 €  für das 1. Fahrzeug,  zusätzliche 55,00 € Einstiegsgebühr für jedes weitere Fahrzeug.


Unsere Vereins-Bankdaten findest du in unserem Impressum!

Registranten aus der Schweiz müssen bei ihrer Überweisung bitte einkalkulieren, dass die meisten Schweizer Banken eine Überweisungsgebühr in Höhe von ca. 10,00 € berechnen.

Erst nach erfolgter Beitragszahlung dürfen wir dich als Vereinsmitglied führen.

Wir versenden keine Rechnungen, daher bitten wir dich, selbständig auf pünktliche Beitragszahlungen zu achten.

Wenn bis zum 20. eines laufenden Monats der Vereinsmitglieder-Beitrag auf unserer Vereinsbank eingegangen ist, zählt der Beginn der Mitgliedschaft noch für den laufenden Monat . 
Bei Zahlungseingängen hingegen ab dem 21. des laufenden Monats, beginnen sowohl die Mitgliedschaft  als auch unsere Leistungen erst im darauffolgenden Monat.


3. Weiteres Prozedere

Nach erfolgter Einzahlung und Verbuchung auf unserem Vereins- Bankkonto übersenden wir dir eine  Einzahlungsbestätigung zusammen mit deiner persönlichen ID-Nummer (Vereins-Mitgliedsnummer).
                                                                             
Zusammen mit unserer Einzahlungsbestätigung erhältst du eine Zession und eine Vertretungsvollmacht.

Beide Dokumente müssen von dir handschriftlich ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit einer deutlich lesbaren Kopie deines Fahrzeugscheins und einer Kopie deines Kauf- bzw. Leasingvertrags  per Mail oder Post an uns retourniert werden.

Lies dazu bitte auch unsere FAQ.

      
4. Beendigung der Mitgliedschaft

Wenn ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Zahlungserinnerung (Mail) unter Setzung einer Nachfrist länger als 3 Monate mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist, kann der mehrheitlich beschließende Vorstand ein Mitglied aus dem Verein ausschließen.
Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.
Wer länger als 3 Monate im Rückstand ist, verliert alle Ansprüche auf Dienstleistungen seitens unseres Vereins.

Sollten genau zum Zeitpunkt des Zahlungsverzugs rechtliche Maßnahmen der Anwaltschaft laufen, muss der ausstehende Betrag unverzüglich und in einer Summe nachgezahlt werden. Ansonsten werden  diese ursächlichen Leistungen ebenfalls eingestellt.

Um einen Zahlungsverzug zu vermeiden, empfehlen wir daher dringend die Einrichtung eines Dauerauftrages.

5.

Wir vertreten Vereinsmitglieder:

a. 
vornehmlich aus Deutschland, Österreich, Schweiz.
b.
deutschsprachige Geschädigte aus aller Welt mit Bezug auf   ihr deutschsprachiges Mutterland.
Konversation in deutscher Sprache oder über ein Übersetzungsprogramm möglich.
c.
Mitglieder weltweit.
Konversation in deutscher Sprache oder über ein Übersetzungsprogramm möglich.


6.

Alle weiteren Details zum Erwerb der Mitgliedschaft, zum Zahlungsverzug und zum Austritt aus unserem Verein sind in unseren Vereinsstatuten nachzulesen.




















Bitte beachten:

Um Zahlungseingänge
problemlos zuordnen zu können, ist im Betreff unbedingt die ID-Nummer oder Vor- und Nachname des Mitglieds anzugeben!
 
Zahlungseingänge werden von uns i.d.R. innerhalb von 2-3 Werktagen bearbeitet.

Unser Team ist klein, daher kann es bei Krankheit oder o.ä. auch einmal zu Verzögerungen kommen.
 
Sollte wider Erwarten nach Ablauf von 10 Tagen keine Einzahlungsbestätigung unsererseits erfolgt sein, dann bitten wir um eine kurze Benachrichtigung per Email.
 
Bürosprechzeiten sind werktags von 9-12 Uhr.

Wir bitten, diese Zeiten bei telefonischen Anfragen zu berücksichtigen.






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